Medienrecht
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Das Medienrecht umfasst als Überschrift die Segmente des öffentlichen Rechts, Zivilrechts und Strafrechts, die individuelle und massenhafte Information und Kommunikation rechtlich regeln.
Das Medienrecht ist als „Querschnittsmaterie“ zu klassifizieren.
Dabei entstehen oftmals durch die schnelle Entwicklung der Medien Regelungslücken, die vom Gesetzgeber meist erst sehr spät geschlossen werden.
Klassische Inhalte des Medienrechts sind die Medien Presse, Rundfunk (Radio und Fernsehen) und Film und die neuen Medien Multimedia und Internet.
Regelungsinhalte des Medienrechts sind die Sicherstellung der allgemein zugänglichen Kommunikationsinfrastruktur, Sicherung der Meinungsvielfalt und Freiheit, Schutz der Mediennutzer, Daten- und Jugendschutz und der Schutz geistigen Eigentums. Regelungsinhalt ist die Nutzung und Nutzbarkeit medial übertragener Inhalte.
Demgegenüber regelt das Telekommunikationsrecht primär nur die technische Seite der Übermittlung von Inhalten.
Beide Bereiche sind jedoch gerade im Multimediabereich eng aneinander gekoppelt und tangieren sich gegenseitig.