Cybermobbing
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speziell: Unter Heranziehung auch des Persönlichkeitsrechts.
< Hauptthema >
... auch Internet-Mobbing, Cyber-Bullying sowie Cyber-Stalking genannt.
Mit Hilfe elektronischer Medien wie
Chats
Foren
Internet
Telefon
begangene
Bedrängung
Belästigung
Beleidigung
Diebstahl (virtueller) Identitäten
Diffamierung
Nötigung
Verleumdung
von natürlichen Personen oder Gewerbebetrieben. Unter Schülern ist diese Spielart besonders verbreitet (Schulmobbing).
Cyber-Mobbing ist in Deutschland kein Straftatbestand.
Demgegenüber können Ansprüche hergeleitet werden aus:
Allgemeinem Persönlichkeitsrecht Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG
§§ 823 Abs. 1, 1004 BGB
§§ 185 ff. StGB
§ 12 BGB
§ 22 KUG
Externe Beiträge:
03.02.2015: LG Memmingen, Az: 21 O 1761/13; Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Cyber-Mobbing unter Kindern auf Facebook
Cyber-Mobbing (Klicksafe)
Cyber-Mobbing (Wikipedia)
Cybermobbing: Ist doch nicht so schlimm, machen doch alle
Cybermobbing: Verbreitung und Hilfe - Eltern im Netz
cybermobbing-hilfe.de
Rechtliche Aspekte zu Cybermobbing
Schmerzensgeld bei Cyber-Mobbing unter Schülern
Schmerzensgeldtabelle
Was ist Cybermobbing ? (BMFSFJ)
Welche Ansprüche Betroffene haben