Amtliche Werke; Leitsätze Info
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Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie gerichtliche Entscheidungen einschließlich deren dazugehöriger "amtlicher Inhalte / Bestandteile / Elemente" und amtlich verfaßte Leitsätze genießen i. S. d. § 5 Abs. 1 UrhG als "amtliche Werke" keinen urheberrechtlichen Schutz.
Das gleiche gilt für andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind (vgl. § 5 Abs. 2 UrhG), z. B. amtliche Pressemitteilungen.
Eigene Leitsätze sind lediglich stich-, schlagwortartige Hinweise und/oder wörtliche Wiedergaben und/oder Auszüge der Entscheidung und sind keine amtlich verfaßten Leitsätze, wenn nicht auf etwas anderes hingewiesen wird.
Internetseiten, Urteilsdatenbanken und eigene Leitsätze genießen urheberrechtlichen Schutz (s. Rechtsprechung diese Internetseite).
Andere (externe) Quellen. Wegen anderer (externer) Elemente (Bilder, Texte etc.) Quellenangabe an entsprechender Stelle. Das Urheberrecht liegt dann beim jeweiligen Ersteller und/oder Autor.
08.08.2013 - AG Köln, Az: 137 C 568/12 HTML [7 KB]
- Urheberrechtlicher Schutz von AGB (hier: Berechnung des Schadensersatzes)
13.08.2009 - BGH, Az: I ZR 130/04 HTML - Gedichttitelliste - Zur Frage der Vervielfältigung wesentlicher Bestandteile einer geschützten Datenbank
12.08.2009 - LG Köln, Az: 28 O 396/09 HTML - Zur Individuailtät und schöpferischen Eigenart eines Internetauftritts (UrhG)
02.01.2009 - LG Rottweil, Az: 4 O 89/08 HTML [7 KB]
- Nachahmung eines Internetauftritts ist Wettbewerbsverstoß (hier: wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz)
28.08.2008 - OLG Köln, Az: 6 W 110/08 HTML - Zur Frage der Schöpfungshöhe bei redaktionellen nichtamtlichen Leitsätzen
03.07.2008 - LG Köln, Az: 28 O 335/08 - Urteilsdatenbanken und Leitsätze sind urheberrechtlich geschützt
20.07.2007 - LG Köln, Az.: 28 0 798/04 HTML - Wettbewerbswidriges Kopieren einer Internetseite trotz fehlender Schöpfungshöhe
04.05.2004 - OLG Frankfurt a. M., Az: 11 U 6/02 und 11 U 11/03 HTML - Wer ohne Erlaubnis Beiträge eines Rechtsanwalts auf seiner Website veröffentlicht, schuldet dafür eine einfache fiktive Lizenzgebühr
25.08.1999 - LANDGERICHT KÖLN, Az: 28 0 527/98 HTML [34 KB]
- Eine Sammlung ausgewählter und redaktionell gepflegter Links ist zumindest als einfache Datenbank ohne Werkqualität urheberrechtlich geschützt