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NEWS für Online-Händler
03.03.2016: AMAZON-Angebote (inhaltliche Gestaltung) als nicht beherrschbare Haftungsfalle für Onlinehändler

NEWS für Verbraucher
07.07.2016: Per E-Mail oder Telefon geschlossene Maklerverträge sind widerrufbare Fernabsatzgeschäfte

03.03.2016: Händler haben Überwachungs- und Prüfungspflicht auf mögliche Veränderungen ihrer  AMAZON-Marketplace-Angebote

15.12.2015: Auto-Reply-E-Mails verletzen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Verbrauchers

I ZR 131/97; Kann man mit "UVP" werben ?

Rechtliches

Lassen Sie sich zum Thema IT-Recht jedenfalls von einem Rechtsanwalt beraten !


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I ZR 131/97; Kann man mit "UVP" werben ?

THEMA:
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Internetrecht Allgemein

 

Oftmals stellen Internetshop-Betreiber die Frage, ob man mit der sog. „unverbindlichen Preisempfehlungen des Herstellers (UVP) werben darf ?

Der BGH (vgl. BGH v. 15.09.1999, Az. I ZR 131/97) stellt dazu fest, dass der Bezug auf eine ehemalige unverbindliche Preisempfehlung nicht generell irreführend sein kann, da ehemalige Preisempfehlungen eine sachgerechte Orientierung bieten, und zwar für die allgemeinen Preisüberlegungen der Kunden.

So hätten insbesondere interessierte Verbraucher ein verstärktes Interesse an einem solchen Preisvergleich.

Zudem würde es der allgemeinen Lebenserfahrung entsprechen, dass Verbaucher sich in der Regel deshalb für den Erwerb eines als Auslaufmodell bezeichneten Produkts interessierten, weil sie annehmen, der zuletzt für dieses Modell geforderte Preis sei herabgesetzt worden (vgl. BGH, Urt. v. 3.12.1998 - I ZR 74/96, GRUR 1999, 760, 761 = WRP 1999, 842 -Auslaufmodelle II).

Die Angabe ermöglicht es dem Verbraucher, die Herabsetzung richtig einzuschätzen.

Wohlgemerkt, es ist immer noch eine Frage des Einzelfalls, ob die Angabe irreführend ist.

Lassen Sie sich jedenfalls zum Thema UVP von einem Rechtsanwalt beraten.