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NEWS für Online-Händler
03.03.2016: AMAZON-Angebote (inhaltliche Gestaltung) als nicht beherrschbare Haftungsfalle für Onlinehändler

NEWS für Verbraucher
07.07.2016: Per E-Mail oder Telefon geschlossene Maklerverträge sind widerrufbare Fernabsatzgeschäfte

03.03.2016: Händler haben Überwachungs- und Prüfungspflicht auf mögliche Veränderungen ihrer  AMAZON-Marketplace-Angebote

15.12.2015: Auto-Reply-E-Mails verletzen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Verbrauchers

Die 100 €-Abmahnung beim Filesharing passe ?

Rechtliches

Lassen Sie sich zum Thema IT-Recht jedenfalls von einem Rechtsanwalt beraten !


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HAFTUNGSAUSSCHLUSS; DISCLAIMER

 

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Zu früh gefreut ! Die 100 €-Abmahnung beim Filesharing passe ?

THEMA:
-
Abmahnung
-
Filesharingrecht

 

Seit dem 01.09.2008 ist das Gesetz zur Umsetzung der EU-Durchsetzungs-Richtlinie in Kraft.

Private nahmen dies voreilig schon zum Anlass, hinsichtlich der Höhe der Abmahngebühren aufzuatmen, da die Höhe für die Gebühren nicht mehr als 100 € (Brutto) für Private betragen darf - Bald neues Gesetz zum Schutz geistigen Eigentums [19 KB]

Dies gilt allerdings nur für einfach gelagerte Fälle mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs !

Die Frage, wann eine Urheberrechtsverletzung
- einfach gelagert;
- mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung verbunden;
- und außerhalb des geschäftlichen Verkehrs liegt
muss von den Gerichten erst noch ausgeurteilt werden.

Ein Rückschlag für die vermeintliche private Gemeinde ist der Beschluss des LG Köln vom 02.09.2008, 28 AR 4/08.

Die Kölner Richter unterstellen bei einer Tauschbörse bei der Zurverfügungstellung schon nur eines Titels ein gewerbliches Ausmaß. Als Kriterien dafür wurde der Umfang der Datei und die Aktualität des Musiktitels herangezogen.

Die Frage des Handelns außerhalb des geschäftlichen Verkehrs ist somit nicht nur an die Anzahl der Dateien gekoppelt.

Wenn diese Entscheidung Schule macht, bringt die Neuerung für vermeintlich private Filesharer überhaupt keine Abhilfe.

NEU: Das LG Frankenthal entschied nun in die entgegengesetzte Richtung. Es bleibt spannend !
15.09.2008 - LG Frankenthal, Az: 6 O 325/08

Lassen Sie sich jedenfalls bei einer Abmahnung von einem Rechtsanwalt beraten.