Änderung des TMG geplant
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Änderung des TMG geplant - Nutzungsdaten (auch IP-Adresse) dürfen dann gespeichert werden
THEMA:
- Anbieterkennzeichnung / Impressum
- Datenschutzrecht
GESETZ:
- Telemediengesetz (TMG)
Die Bundesregierung plant eine Änderung des Telemediengesetz (TMG).
- Auszug aenderungtmg.htm [16 KB]
- Quelle
(...)
Das Telemediengesetz enthält keine dem § 100 Abs. 1 des Telekommunikationsgesetzes entsprechende Bestimmung, die es Diensteanbietern ermöglicht, Nutzungsdaten zu erheben und zu verwenden, falls dies zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen ihrer technischen Einrichtungen erforderlich ist. Hier besteht eine Lücke im Bereich der Erlaubnistatbestände des Telemediengesetzes, denn auch die Telemedienanbieter brauchen eine entsprechende Ermächtigung, beispielsweise um Angriffe (Denial of Service, Schadprogramme, Veränderung ihrer Webangebote von außerhalb) abwehren zu können. Zur Erkennung und Abwehr bestimmter Angriffe gegen Webseiten und andere Telemedien ist die Erhebung und kurzfristige Speicherung und Auswertung der Nutzungsdaten erforderlich.
(...)
Dazu soll dem § 15 des TMG folgender Absatz 9 angefügt werden:
(...) (9) Soweit erforderlich, darf der Diensteanbieter Nutzungsdaten zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen seiner für Zwecke seines Dienstes genutzten technischen Einrichtungen erheben und verwenden. Absatz 8 Satz 2 und Satz 3 gilt entsprechend (...)
Damit wird der Boden bereitet, auch IP-Adressen über den bloßen Benutzungsvorgang einer Website hinaus zu speichern.